Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Ermittlungsstichtag 01.01.2024
Die Bodenrichtwerte werden in regelmäßigen Abständen auf das Ende eines Kalenderjahres ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt.
Aufgrund der Kaufpreissammlung wurden die hierfür geeigneten Verkaufsfälle der Richtwertermittlung zugrunde gelegt. Danach betragen:
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Ermittlungsstichtag 01.01.2024 | |||
Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der Stadt Zell im Wiesental die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 01.01.2024 ermittelt. | |||
Gemeinde Ortsteil | Art der baulichen Nutzung | Baureifes Land Euro / qm | Rohbauland Euro / qm |
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Gemeindebedarfsflächen Gewerbl. Bauflächen |
220 80 |
- |
Zone 2 Bebauungsplangebiet Hintere Obermatt |
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Gemeindebedarfsflächen |
170 |
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Gemeindebedarfsflächen |
120 |
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Gartenland wird mit 8,00 Euro/qm bewertet.
Landwirtschaftliche Flächen werden mit 1,00 Euro/qm bewertet.
Waldflächen mit 0,50 Euro/qm (nur Bodenwert) bewertet.
Zell im Wiesental, den 28.02.2024
Gez. Chiarappa, Vorsitzende des Gutachterausschusses
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Zell im Wiesental
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79669 Zell im Wiesental
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